Zuverdienst zur Rente oder Aktivrente – was ist der Unterschied?

Viele Menschen im Ruhestand arbeiten weiter oder planen, zusätzliches Einkommen zu erzielen. Dabei tauchen zwei Begriffe immer wieder auf: Zuverdienst zur Rente und Aktivrente. Obwohl sie ähnlich klingen, beschreiben sie unterschiedliche Konzepte.

Was bedeutet Zuverdienst zur Rente?

Als Zuverdienst zur Rente gilt Einkommen, das neben der gesetzlichen Rente erzielt wird – zum Beispiel durch eine Teilzeitbeschäftigung, einen Minijob oder eine selbstständige Tätigkeit.

Grundsätzlich ist dieser Zuverdienst steuerpflichtig. Die Rente selbst und der Zuverdienst werden getrennt betrachtet.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist eine seit dem 1. Januar 2026 geltende Regelung. Sie schafft einen finanziellen Anreiz, auch im Ruhestand weiterzuarbeiten.

Seit dem 1. Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 Euro monatlich aus dem Zusatzverdienst steuerfrei. Erst Beträge oberhalb dieser Grenze können steuerpflichtig sein.

Der zentrale Unterschied: steuerfrei oder steuerpflichtig

Der entscheidende Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung:

Die Aktivrente ändert nichts an der Rentenzahlung selbst, sondern betrifft ausschließlich den Zusatzverdienst.

Beispiel: Arbeiten im Ruhestand

Eine Person im Ruhestand arbeitet weiterhin und verdient monatlich 1.800 Euro hinzu.

Ohne Aktivrente:
Der gesamte Zuverdienst wäre steuerpflichtig.

Mit Aktivrente:
Der Zusatzverdienst liegt unter der vorgesehenen Grenze und ist steuerfrei.

Was gilt aktuell?

Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Für den Zusatzverdienst gilt die steuerfreie Grenze bis zu 2.000 Euro pro Monat.

Zuverdienst einordnen: Rechner nutzen

Mit dem Aktivrente-Rechner können Sie prüfen, welcher Teil Ihres monatlichen Zusatzverdienstes steuerfrei bleibt und welcher darüber hinausgeht.

→ Zum Aktivrente-Rechner

Weiterführende Infos

Hinweis: Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: .